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Schutzgebiete

Schutzgebiete dienen maßgeblich dem Erhalt der biologischen Vielfalt der natürlichen Lebensräume, Tier-, Pflanzen- und Pilzarten sowie die natürlichen Ressourcen. Es gibt verschiedene nationale und internationale Schutzgebietstypen, die jeweils eigene, klar definierte Ziele verfolgen und in denen unterschiedliche Schutzvorschriften bestehen. Der Schutz der Artenvielfalt in den Schutzgebieten ist abhängig vom Typ des Schutzgebiets unterschiedlich stark ausgeprägt.

Die Zuständigkeiten reichen – je nach Schutzgebietstyp – von der Bundesregierung (als Vertretung Bayerns gegenüber der EU-Kommission) über die Bayerische Staatsregierung bis zu den unteren Naturschutzbehörden an den Landratsämtern und kreisfreien Städten.

Interessanter Fakt: Gesetzlichen Schutz als Natura 2000-Gebiete, Naturschutzgebiete, Nationale Naturmonumente, Nationalparke, Naturwaldreservate, Biotope, Landschaftsbestandteile und flächige Naturdenkmäler haben etwa 13 Prozent der Fläche Bayerns.

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