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Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz ist bemüht, seine Websites im Einklang mit der Bayerischen Verordnung über die elektronische Verwaltung und die barrierefreie Informationstechnik (Bayerische E-Government-Verordnung – BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.umweltnavigator.bayern.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Das Webangebot www.umweltnavigator.bayern.de ist derzeit nur teilweise mit den Anforderungen der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) bzw. den Anforderungen aus der EU-Richtlinie 2016/2102 vereinbar. Die Website wird jedoch einem stetigen Selbstbewertungs- und Überprüfungsprozess unterzogen und hinsichtlich den Anforderungen der BayBITV angepasst.

Nicht barrierefreie Inhalte

Unter anderem sind die nachfolgenden Punkte noch nicht auf allen Seiten barrierefrei:

Karten und Kartendienste:
Online-Karten und Kartendienste, die nicht zu Navigationszwecken dienen, können nicht vollständig barrierefrei angeboten werden. 

Charts / Graphiken:
Visuell aufbereitete Daten sind mit mouse-over-Informationen versehen, um neben der farblichen eine Daten-basierte Darstellung anzubieten. Eine Bereitstellung für Screen-Reader wird noch erarbeitet.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 1.9.2023 erstellt. Sie basiert auf einer Selbstbewertung nach https://www.bitvtest.de/bitv_test.html .

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.umweltnavigator.bayern.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden unter apps@stmuv.bayern.de.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Rosenkavalierplatz 2
81925 München
E-Mail: apps@stmuv.bayern.de
Tel. +49(0)89/9214-00
Fax. +49(0)89/9214-2266

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie einen Verstoß melden, bemühen wir uns um eine zufriedenstellende Rückmeldung innerhalb einer angemessenen Frist. Bleibt Ihre Anfrage ganz oder teilweise unbeantwortet, haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen: Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayBITV

Oder Sie wenden sich an nachfolgende Kontaktadresse der Durchsetzungsstelle:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Homepage: https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html